Abgabe

 

1. Anmeldung

 

 

  • Die Ablieferung erfolgt durch die schriftliche Anmeldung  mittels der ausgefüllten Annahmeformulare und Beladeliste bei der Landessammelstelle (Thanh.Nguyen@gns.de)
  • Bei erstmaliger Ablieferung ist zusätzlich die Einwilligung unterschrieben zu übermitteln.
  • Die Anmeldung erfolgt min. 10 Werktage vor dem geplanten Anlieferungstermin.

*Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den Annahmeformularen gerne zur Verfügung.

2. Termine

 

 

  • Nachdem die Landessammelstelle alle Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle geprüft hat, wird eine Zustimmung für einen Anlieferungstermin erteilt.

3. Transportvorbereitungen

 

 

  • Die Beauftragung einer Spedition/ Kurier erfolgt durch den Ablieferungspflichtigen und erfolgt unter Berücksichtigung der Strahlenschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzvorschriften. 

4. Transport

 

                                                                    

  • Die notwendigen Dokumente für den Transport erhält der Ablieferungspflichtige im Regelfall von der Landessammelstelle:
    • Beförderungspapiere
    • UN-Bezettelung
    • RADIOAKTIV-Bezettelung

5. Annahme durch Landessammelstelle                                                                                                        

 

 

  • Der Ablieferungspflichtige erhält nach abgeschlossener Anlieferung, die Annahmebestätigung als Entsorgungsnachweis.

6. Abrechnung der Kosten

 

 

  • Den Gebührenbescheid erhält der Ablieferungspflichtige durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.