1. Anmeldung | |
| - Die Ablieferung erfolgt durch die schriftliche Anmeldung mittels der ausgefüllten Annahmeformulare und Beladeliste bei der Landessammelstelle (Thanh.Nguyen@gns.de)
- Bei erstmaliger Ablieferung ist zusätzlich die Einwilligung unterschrieben zu übermitteln.
- Die Anmeldung erfolgt min. 10 Werktage vor dem geplanten Anlieferungstermin.
*Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den Annahmeformularen gerne zur Verfügung. |
2. Termine | |
| - Nachdem die Landessammelstelle alle Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle geprüft hat, wird eine Zustimmung für einen Anlieferungstermin erteilt.
|
3. Transportvorbereitungen | |
| - Die Beauftragung einer Spedition/ Kurier erfolgt durch den Ablieferungspflichtigen und erfolgt unter Berücksichtigung der Strahlenschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzvorschriften.
|
4. Transport | |
| - Die notwendigen Dokumente für den Transport erhält der Ablieferungspflichtige im Regelfall von der Landessammelstelle:
- Beförderungspapiere
- UN-Bezettelung
- RADIOAKTIV-Bezettelung
|
5. Annahme durch Landessammelstelle | |
| - Der Ablieferungspflichtige erhält nach abgeschlossener Anlieferung, die Annahmebestätigung als Entsorgungsnachweis.
|
6. Abrechnung der Kosten | |
| - Den Gebührenbescheid erhält der Ablieferungspflichtige durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
|