Anmeldung

Die Ablieferung der radioaktiven Abfälle ist vom Ablieferungspflichtigen bei der Landessammelstelle Niedersachsen anzumelden. Bitte füllen Sie möglichst die Annahmeformulare und ggf. Beladeliste aus und senden Sie die Unterlagen dem Ansprechpartner der Landessammelstelle zu (Thanh.Nguyen@gns.de).

Anhand dieser Unterlagen und den zugrundeliegenden Annahmebedingungen prüft die Landessammelstelle, ob die Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle vorliegen. Die Annahmebedingungen ergeben sich aus der Benutzungsordnung des Landes Niedersachsen. Sofern Ergänzungen bzw. Korrekturen notwendig sind, wird dem Ablieferer dies mitgeteilt. Erst wenn keinerlei Beanstandungen mehr vorliegen, erteilt die Landessammelstelle die Zustimmung zur Anlieferung. 

Ggf. zusätzlich einzureichende Unterlagen bei der Anmeldung von umschlossenen radioaktiven Stoffen:

  • Kopie der Bescheinigung der letzten Dichtheitsprüfung
  • Strahlerzertifikat
  • Nachweis über die Eignung als radioaktive Stoffe in besonderer Form - falls zutreffend.

Radioaktive Abfälle, die diesen Annahmebedingungen nicht entsprechen, können auf Antrag bei der Landessammelstelle und mit Zustimmung der zuständigen Behörde gemäß den im Einzelfall getroffenen Regelungen angeliefert werden. Die dabei zusätzlich anfallenden Aufwendungen sind durch den Ablieferungspflichtigen zu erstatten.